| Vorgeschichte Unter
dem Eindruck der Wahlergebnisse in Mecklenburg-Vorpommern und aufgrund des öffentlichen
Drucks entschied die Bundesregierung Anfang Oktober 2006, das zum Ende des Jahres
auslaufende CIVITAS-Programm um ein halbes Jahr zu verlängern. Damit sollte
die Weiterarbeit der Mobilen Beratungsteams und der Beratungsstellen für
Opfer rechtsextremer Gewalt so lange gesichert werden, bis eine Konzeption für
deren dauerhafte Integration in die neuen Maßnahmen gefunden würde.
Mit Verabschiedung des Bundeshaushalts wurden zusätzliche fünf Millionen
Euro in den Einzelplan 17 (Haushalt des BMFSFJ), unter dem Titel "Beratungsnetzwerke"
eingestellt. Damit wurde die Absicht erklärt, die oben genannten "Strukturprojekte"
über das CIVITAS-Programm hinaus weiter fördern zu wollen. Allerdings
wurde es versäumt, den Haushaltstitel vor seiner Verabschiedung inhaltlich
eindeutig zuzuordnen. Für das BMFSFJ bedeutete dies eine nahezu freie Ausgestaltungsmöglichkeit
im Rahmen der Rechtsordnung (hier: BHO). Ergebnis ist das uns jetzt vorliegende
Programm. Schon in ihrer gemeinsamen Entschließung
vom 24. April 2006, mit dem Titel "Rechtsextremismus bekämpfen",
forderte der SPD-Parteivorstand und der SPD-Parteirat den Erhalt der Strukturprojekte.
Entsprechend dieser Position begrüßte die Vorsitzende des Ausschusses
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese,
am 20. Oktober 2006, die Bereitstellung der zusätzlichen fünf Millionen
Euro, da dieses Geld notwendig sei, "um die Arbeit der mobilen Beratungsteams
und Opferberatungsstellen, die bisher aus dem Programm CIVITAS gefördert
wurden, weiter zu entwickeln und auszubauen." Der Vorsitzende der SPD, Kurt
Beck, meldete sich am 31. Oktober 2006 in einem persönlichen Anschreiben
an die Projekte zu Wort und betonte, dass mit diesem zusätzlichen Geld "Strukturprojekte
der Arbeit für Demokratie und Toleranz auf eine langfristige Basis gestellt
werden" können. Am 31.01.2007 versandte
der Staatssekretär im BMFSFJ, Gerd Hoofe, den Entwurf für ein neues
5-Millionen-Programm unter dem Titel: "Förderung von Beratungsnetzwerken
- gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" an die
Obersten Landesjugendbehörden. Kern des Entwurfs ist die "Einrichtung
und Entwicklung von landesweiten Beratungsnetzwerken, aus denen anlassbezogen,
unmittelbar und zeitlich befristet Mobile Kriseninterventionsteams gebildet werden".
Die Landesnetzwerke sollen von Landeskoordinatoren gesteuert werden. Die Steuerung
des Gesamtprogramms übernimmt das BMFSFJ. Thesen
Ï
Mit der Festlegung auf "Mobile Kriseninterventionsteams", die "grundsätzlich
anlassorientiert, unmittelbar und mit klarer zeitlicher Befristung" reagieren
(vgl. Entwurf), verabschiedet sich die Bundesregierung von einem präventiven
Ansatz der Arbeit gegen Rechtsextremismus. Es handelt sich in Form und Inhalt
um einen Paradigmenwechsel, der die Diskussionen der letzten Jahre auf den Kopf
stellt. Ï Eine kontinuierliche und strukturelle
Förderung der Arbeit von Mobilen Beratungsteams und Beratungsstellen für
Opfer rechtsextremer Gewalttaten ist im Rahmen des Entwurfs nicht vorgesehen.
Im Rahmen des Konzepts sollen explizit nur Maßnahmen der konkreten Krisenintervention
mit einer Laufzeit von max. 3 Monaten gefördert werden. Damit kann kein Personal
beschäftigt, kein Büro gemietet und kein Auto geleast werden, um zur
Krise hinzufahren. Die Absichtserklärungen seitens der SPD-Vertreterinnen
und -Vertreter, mit den zusätzlichen Mitteln die Strukturprojekte erhalten
zu wollen, sind damit nicht umsetzbar. Vielmehr konterkariert es den politischen
Willen der SPD, mit den zusätzlichen fünf Millionen eine langfristige
Absicherung der Strukturen zu bewerkstelligen. Ï
Das vorliegende Konzept einer reinen Krisenintervention steht im Gegensatz zu
den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitung des CIVITAS-Programms. Darin
wird hervorgehoben, dass zivilgesellschaftliche Strukturen vor allem dort gefestigt
und verstärkt werden konnten, wo es gelungen ist, Netzwerke vor Ort kontinuierlich
aufzubauen. Ï Nach aller Erfahrung funktioniert
Krisenintervention da, wo entsprechende Maßnahmen an kontinuierlich arbeitenden
Strukturen anknüpfen können. Will man also eine kompetente Krisenintervention
initiieren, müssen zunächst nachhaltig tragfähige Beratungssysteme
abgesichert werden. Ist dies nicht gegeben, so verkommt Krisenintervention zu
einer reinen Feuerwehrpolitik. Ï Der Programmansatz
des Bundes ist Oberflächenkosmetik und wird die Länder vor erhebliche
Umsetzungsprobleme stellen, vor allem, wenn mit dem Wegbrechen der Strukturprojekte
die Kompetenzen von mobilen Beratungsteams und Opferberatungsstellen nicht mehr
zur Verfügung stehen. Ausschließlich staatliches Handeln stärkt
keine Zivilgesellschaft. Ï Die Konzeption formuliert
den Anspruch die Länder eng einbinden zu wollen. Schon der schematische Ansatz
konterkariert diesen Anspruch. Ohne die Bedarfe der Länder abgefragt und
ohne die gewachsenen Strukturen auf Landesebene berücksichtigt zu haben,
wird ein immenser bürokratischer Apparat installiert, der Mittel verschlingen
und in den meisten Ländern Parallelstrukturen zur Folge haben wird. Ï
Das im Entwurf des Bundesprogramms vorgesehene Landesberatungsnetzwerk wird erhebliche
fachliche Probleme zu bewältigen haben. Es ist angedacht, dass künftig
alle Vorfälle an die Landeskoordinierungsstelle zu melden sind. Es ist aber
nicht zu erwarten, dass z.B. eine Schule oder eine Einrichtung der Jugendarbeit
bei einer Obersten Landesbehörde ein Problem anmeldet, welches letztlich
ein Argument zur Kürzung von Mitteln bietet. Ï
Der eingeschlagene Weg, den Programmentwurf als endgültige und unveränderbare
Richtlinie für das Bundesprogramm über einen Staatssekretär an
die Obersten Landesjugendbehörden zu verbreiten, ist undemokratisch. Damit
signalisiert das Ministerium, dass kein Interesse an einer inhaltlichen Diskussion
besteht. Auch auf eine Einbeziehung der Ergebnisse der Evaluation des CIVITAS-Programms
sowie der durchführenden Wissenschaftler/innen wurde verzichtet. Ï
Die vorgesehenen Kriseninterventionsteams werden auch langfristig keine fachlichen
Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Beratung vorfinden. Wegen der unterschiedlichen
Hintergründe der ad-hoc zusammengesetzten Teams und der zeitlichen Befristung
ihres Einsatzes, werden sich kaum Teamprozesse herausbilden, die beschreibbar
und optimierbar sind. Skeptisch zu bewerten ist auch die verordnete Zusammenführung
von staatlichen Institutionen, zivilgesellschaftlichen Interessengruppen und fachlich-professionellen
Beratungsanbietern. Ihre Vernetzung ist sinnvoll, eine verordnete Kooperation
ist realitätsfern. |