Thüringer Allgemeine vom 28.01.2012
17 Waffen legal im Besitz eines rechtsextremen Thüringers
In Thüringen
besitzen vier Personen der "extrem rechten Szene" legal Schusswaffen.
Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Links-Fraktion
hervor. Von diesen Waffenbesitzern sei einer Jäger.
Erfurt. Allein er habe insgesamt 13 Gewehre und vier Pistolen. Laut Innenministerium
läuft gegen den Mann derzeit ein Verfahren auf Widerruf der "waffenrechtlichen
Erlaubnis".
Die übrigen drei Personen sollen noch einmal acht Gewehre und acht Pistolen
besitzen. Laut Innenministerium ist einer von ihnen Mitglied einer Burschenschaft,
die als "rechtsextrem bewertet wird". Zwei der Betroffenen gehören
der NPD an, und einer war NPD-Kandidat zur vergangenen Landtagswahl im Jahr
2009.
Das Innenministerium verweist darauf, dass beim Erteilen von Waffengenehmigungen
in Thüringen gesetzlich keine Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden
vorgeschrieben ist.
Auskünfte müssen nur beim Bundeszentralregister, beim staatsanwaltschaftlichen
Zentralregister sowie bei der örtlichen Polizei eingeholt werden, um mögliche
Anhaltspunkte für eine Unzulässigkeit des Antragstellers zu erfahren.
Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte unserer Zeitung, dass erst
seit Ende des Vorjahres die Waffenbehörden angewiesen seien, ihre Anfrage
auch an den Verfassungsschutz zu stellen, ob dieser Erkenntnisse habe, die für
eine Unzulässigkeit des Antragstellers sprechen. Sollte das der Fall sein,
könne auch in diesen Fällen die Erlaubnis verweigert werden.
Im November war bekannt geworden, dass Rechtsextremisten in Sachsen legal rund
150 Schusswaffen besitzen. Konkret sollen 38 Personen aus der rechtsextremen
Szene 51 Pistolen und noch einmal 105 Gewehre haben. Anlass der Debatte im Sachsen
waren Informationen, dass mehrere NPD-Kader über ihre Mitgliedschaft im
Reservistenverband der Bundeswehr an Waffenbesitz-karten gelangt waren. Bei
den Waffenbehörden in Sachsen hat eine Mitgliedschaft im Reservistenverband
automatisch dafür gesorgt, dass der Antragsteller als "zuverlässig"
eingestuft wurde. Den Verband ärgere zwar die Mitgliedschaft der "braunen
Kameraden" aus dem Raum Leipzig, hatte Verbandsvizepräsident Michael
Sauer vergangenen Oktober dem MDR gesagt.
Die Möglichkeit des Rauswurfs aber bestehe nur, wenn den NPD-Leuten Straftaten
nachgewiesen würden. Das sei nach seinen Angaben jedoch nicht der Fall.
Das Thüringer Innenministerium verweist darauf, dass für einen möglichen
Erwerb einer Schusswaffe oder deren Besitz auch "rechtsextremistische Aktivitäten
eines Waffenbesitzers zur Unzuverlässigkeit" führen können.
Ausschlaggebend sei, ob in den vergangenen fünf Jahren strafbare Aktivitäten
verfolgt wurden.