Thüringer Allgemeine vom 28.01.2012

17 Waffen legal im Besitz eines rechtsextremen Thüringers

In Thüringen besitzen vier Personen der "extrem rechten Szene" legal Schusswaffen. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Links-Fraktion hervor. Von diesen Waffenbesitzern sei einer Jäger.
Erfurt. Allein er habe insgesamt 13 Gewehre und vier Pistolen. Laut Innenministerium läuft gegen den Mann derzeit ein Verfahren auf Widerruf der "waffenrechtlichen Erlaubnis".
Die übrigen drei Personen sollen noch einmal acht Gewehre und acht Pistolen besitzen. Laut Innenministerium ist einer von ihnen Mitglied einer Burschenschaft, die als "rechtsextrem bewertet wird". Zwei der Betroffenen gehören der NPD an, und einer war NPD-Kandidat zur vergangenen Landtagswahl im Jahr 2009.
Das Innenministerium verweist darauf, dass beim Erteilen von Waffengenehmigungen in Thüringen gesetzlich keine Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden vorgeschrieben ist.
Auskünfte müssen nur beim Bundeszentralregister, beim staatsanwaltschaftlichen Zentralregister sowie bei der örtlichen Polizei eingeholt werden, um mögliche Anhaltspunkte für eine Unzulässigkeit des Antragstellers zu erfahren.
Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte unserer Zeitung, dass erst seit Ende des Vorjahres die Waffenbehörden angewiesen seien, ihre Anfrage auch an den Verfassungsschutz zu stellen, ob dieser Erkenntnisse habe, die für eine Unzulässigkeit des Antragstellers sprechen. Sollte das der Fall sein, könne auch in diesen Fällen die Erlaubnis verweigert werden.
Im November war bekannt geworden, dass Rechtsextremisten in Sachsen legal rund 150 Schusswaffen besitzen. Konkret sollen 38 Personen aus der rechtsextremen Szene 51 Pistolen und noch einmal 105 Gewehre haben. Anlass der Debatte im Sachsen waren Informationen, dass mehrere NPD-Kader über ihre Mitgliedschaft im Reservistenverband der Bundeswehr an Waffenbesitz-karten gelangt waren. Bei den Waffenbehörden in Sachsen hat eine Mitgliedschaft im Reservistenverband automatisch dafür gesorgt, dass der Antragsteller als "zuverlässig" eingestuft wurde. Den Verband ärgere zwar die Mitgliedschaft der "braunen Kameraden" aus dem Raum Leipzig, hatte Verbandsvizepräsident Michael Sauer vergangenen Oktober dem MDR gesagt.
Die Möglichkeit des Rauswurfs aber bestehe nur, wenn den NPD-Leuten Straftaten nachgewiesen würden. Das sei nach seinen Angaben jedoch nicht der Fall.
Das Thüringer Innenministerium verweist darauf, dass für einen möglichen Erwerb einer Schusswaffe oder deren Besitz auch "rechtsextremistische Aktivitäten eines Waffenbesitzers zur Unzuverlässigkeit" führen können. Ausschlaggebend sei, ob in den vergangenen fünf Jahren strafbare Aktivitäten verfolgt wurden.