Geldhahn zudrehen: Geibert und Poppenhäger für NPD-Verbot
Wie ist der rechtsextremen
NPD am besten beizukommen? Ist ein Verbot das Maß aller Dinge? Oder sollte
versucht werden, der Partei den Geldhahn abzudrehen? Thüringens Innenminister
Jörg Geibert (CDU) präferiert die erstere Variante.
"Bund und Länder sollten ihre Energien in ein Verbotsverfahren stecken",
sagte er auf Anfrage unserer Zeitung. Gleichwohl will er Alternativen ebenfalls
nicht von vornherein eine Absage erteilen. Den Vorstoß der CSU gelte es
zu prüfen, sagt er in Richtung der bayerischen Schwesterpartei.
Auf ihrer Winterklausur im oberbayerischen Wildbad Kreuth wollen die Christsozialen
von heute an über den Finanzierungsstopp als "effektive Maßnahme
unterhalb eines Verbotsverfahrens" diskutieren. Er könne sich vorstellen,
den Bundestagspräsidenten in die Lage zu versetzen, bereits bei vom Verfassungsschutz
beobachteten Parteien, Zahlungen auszusetzen, sagte CSU-Generalsekretär
Alexander Dobrindt. Nötig sei dazu eine Änderung des Grundgesetzes.
Für Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) wirft
CSU-Vorschlag mehr Fragen auf als er beantwortet. Sie sollte ihren Vorschlag
durch einen konkreten Gesetzentwurf unterfüttern. "Erst dann können
sich die Fraktionen im Bundestag, aber auch die Landesregierungen dazu abschließend
positionieren", so Poppenhäger. Dennoch bleibe festzustellen, dass
einem solch verfassungsrechtlich anfälligen Vorschlag ein erneutes NPD-Verbotsverfahren
vorzuziehen sei. Auch führende Parteienforscher und Staatsrechtler bezweifeln
unterdessen, dass die CSU mit dem eingeschlagenen Weg, per Verfassungsänderung
die staatliche Finanzierung zu streichen, Erfolg haben wird. Der Vize-Direktor
des Instituts für Parteienrecht und Parteienforschung an der Heine-Universität
Düsseldorf, Martin Morlok, sagte der Süddeutschen Zeitung: "Ich
halte die Idee nicht für gut und räume ihr auch wenig Chancen ein."
Der Thüringer Verfassungsrechtler und einstige Landtagsdirektor Joachim
Linck hält ein Verbot ebenfalls für die bessere Lösung und hat
dies in der Vergangenheit in unserer Zeitung auch bereits ausführlich dargelegt.
"Sollte man nicht zu dem scharfen Schwert des Parteiverbots greifen wollen",
sagt Linck aber ebenso, "sollte man zumindest alle zuvor aufgeführten
staatlichen Leistungen in folgender Weise unterbinden":
- Der Anspruch verfassungsfeindlicher Parteien auf Leistungen nach dem Parteiengesetz
sollte gestrichen werden.
-Verfassungsfeindlichen Parteien sollte die Zulassung zu Wahlen versagt und
damit der Zustrom öffentlicher Mittel über Abgeordnete und Fraktionen
an diese Parteien unterbunden werden.
- Demonstrationen verfassungsfeindlicher Parteien sollten bereits aufgrund ihrer
inhaltlichen verfassungsfeindlichen Zielsetzung verboten werden.
"Für sämtliche dieser gesetzlichen Regelungen bedarf es allerdings
einer entsprechenden verfassungsrechtlichen Absicherung", betont Linck.