Thüringische Landeszeitung vom 04.01.2011

Geldhahn zudrehen: Geibert und Poppenhäger für NPD-Verbot

Wie ist der rechtsextremen NPD am besten beizukommen? Ist ein Verbot das Maß aller Dinge? Oder sollte versucht werden, der Partei den Geldhahn abzudrehen? Thüringens Innenminister Jörg Geibert (CDU) präferiert die erstere Variante.
"Bund und Länder sollten ihre Energien in ein Verbotsverfahren stecken", sagte er auf Anfrage unserer Zeitung. Gleichwohl will er Alternativen ebenfalls nicht von vornherein eine Absage erteilen. Den Vorstoß der CSU gelte es zu prüfen, sagt er in Richtung der bayerischen Schwesterpartei.
Auf ihrer Winterklausur im oberbayerischen Wildbad Kreuth wollen die Christsozialen von heute an über den Finanzierungsstopp als "effektive Maßnahme unterhalb eines Verbotsverfahrens" diskutieren. Er könne sich vorstellen, den Bundestagspräsidenten in die Lage zu versetzen, bereits bei vom Verfassungsschutz beobachteten Parteien, Zahlungen auszusetzen, sagte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt. Nötig sei dazu eine Änderung des Grundgesetzes.
Für Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) wirft CSU-Vorschlag mehr Fragen auf als er beantwortet. Sie sollte ihren Vorschlag durch einen konkreten Gesetzentwurf unterfüttern. "Erst dann können sich die Fraktionen im Bundestag, aber auch die Landesregierungen dazu abschließend positionieren", so Poppenhäger. Dennoch bleibe festzustellen, dass einem solch verfassungsrechtlich anfälligen Vorschlag ein erneutes NPD-Verbotsverfahren vorzuziehen sei. Auch führende Parteienforscher und Staatsrechtler bezweifeln unterdessen, dass die CSU mit dem eingeschlagenen Weg, per Verfassungsänderung die staatliche Finanzierung zu streichen, Erfolg haben wird. Der Vize-Direktor des Instituts für Parteienrecht und Parteienforschung an der Heine-Universität Düsseldorf, Martin Morlok, sagte der Süddeutschen Zeitung: "Ich halte die Idee nicht für gut und räume ihr auch wenig Chancen ein."
Der Thüringer Verfassungsrechtler und einstige Landtagsdirektor Joachim Linck hält ein Verbot ebenfalls für die bessere Lösung und hat dies in der Vergangenheit in unserer Zeitung auch bereits ausführlich dargelegt.
"Sollte man nicht zu dem scharfen Schwert des Parteiverbots greifen wollen", sagt Linck aber ebenso, "sollte man zumindest alle zuvor aufgeführten staatlichen Leistungen in folgender Weise unterbinden":
- Der Anspruch verfassungsfeindlicher Parteien auf Leistungen nach dem Parteiengesetz sollte gestrichen werden.
-Verfassungsfeindlichen Parteien sollte die Zulassung zu Wahlen versagt und damit der Zustrom öffentlicher Mittel über Abgeordnete und Fraktionen an diese Parteien unterbunden werden.
- Demonstrationen verfassungsfeindlicher Parteien sollten bereits aufgrund ihrer inhaltlichen verfassungsfeindlichen Zielsetzung verboten werden.
"Für sämtliche dieser gesetzlichen Regelungen bedarf es allerdings einer entsprechenden verfassungsrechtlichen Absicherung", betont Linck.