Gericht bestätigt von Hotel verhängtes Hausverbot gegen NPD-Chef
Der NPD-Vorsitzende
Udo Voigt ist mit seiner Klage gegen ein Hausverbot in einem Wellness-Hotel
im brandenburgischen Kurort Bad Saarow gescheitert. Das Gericht stellte damit
das Hausrecht und die Image-Sorge des Hotels aufgrund der umstrittenen Partei
über das verletzte Persönlichkeitsrecht des Klägers.
Frankfurt/Oder. NPD-Chef Udo Voigt hat weiter Hausverbot in einem Wellness-Hotel
im brandenburgischen Kurort Bad Saarow. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts
Frankfurt (Oder) wies am Dienstag die Klage des Vorsitzenden der rechtsextremistischen
Partei gegen das Hotel auf Widerruf des Verbots ab. Der Hotelier sei im Hinblick
auf die polarisierende Wirkung der Partei befugt gewesen, den NPD-Vorsitzenden
in Sorge um das Image des Hotels auszuschließen, hieß es zur Begründung
des Urteils.
Die Kammer hatte zwischen dem verletzten Persönlichkeitsrecht des Klägers und dem Hausrecht des Hotels abzuwägen. Es gebe kein "Übergewicht" der Rechte des Klägers, sagte Richter Hans-Dieter Peine. Daneben stehe dem Kläger auch kein Anspruch auf Widerruf des Hausverbots nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu. Der Gesetzgeber habe bewusst den Passus der Diskriminierung wegen einer "Weltanschauung" aus der einschlägigen Vorschrift gestrichen, um beispielsweise Missbrauch durch Anhänger rechtsradikalen Gedankenguts vorzubeugen.
Voigt hatte für Dezember 2009 einen Wochenendaufenthalt in dem Hotel Esplanade am Ufer des Scharmützelsees gebucht. Noch vor Antritt der Reise erteilte ihm das Hotel im November per Post eine Absage. In dem Schreiben hieß es, die politische Überzeugung von Voigt sei mit dem Ziel des Hauses nicht zu vereinbaren, "jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten".
Er sei froh, dass
der Status quo weiter gelte, sagte Hoteldirektor Heinz Baumeister. Er fügte
hinzu: "Wir möchten unseren Gästen ein tolerantes Umfeld bieten."
Das, wofür Voigt politisch und inhaltlich stehe, lasse sich nur schwer
mit dem Ziel vereinbaren, sich in einem Wellness-Hotel wohlzufühlen. In
den vergangenen Wochen habe er sehr viele zustimmende Zuschriften von Gästen
und anderen Menschen erhalten. Einer habe geschrieben, er würde sofort
auschecken, wenn Voigt beim Frühstück am Nachbartisch säße.
Der NPD-Vorsitzende kündigte an, gegen die Entscheidung in Berufung zu
gehen und notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. "Es
kann nicht sein, dass Leute diskriminiert werden wegen ihrer politischen Überzeugungen",
sagte Voigt. Er sei vorher mehrfach Gast in dem Hotel gewesen und "nie
aufgefallen".
Brandenburgs SPD-Generalsekretär Klaus Ness begrüßte das Urteil. Bei Demonstrationen stellten sich nicht nur immer mehr Bürger den Neonazis in den Weg, sondern es machten sich auch zunehmend mehr Geschäftsleute gegen Rechtsextremismus stark.