Thüringer Allgemeine vom 17.05.2010
Am Pranger: Rechte Proteste gegen verurteilten Straftäter
In Gera wurde
ein Sexualstraftäter bloßgestellt, der nach seiner Verurteilung in
einer Plattenbausiedlung wohnt. Dutzende Menschen folgten einem Internetaufruf
und protestierten gegen den Mann. Rechte Gruppierungen entdecken und vereinnahmen
das Thema für sich.
Gera. Das Wetter ist nasskalt, die Szene gespenstisch. Am Rande einer Geraer
Plattenbausiedlung versammeln sich mehrere Dutzend junge Menschen. Einige Frauen
tragen kleine Kinder auf dem Arm. Viele Männer stecken in Klamotten, die
auch in der Neonaziszene beliebt sind. Polizisten sichern die Zufahrtsstraßen,
kontrollieren die Anreisenden.
Harmlos war per Internet eine Mahnwache für Samstag angekündigt worden, gegen einen "verurteilten Kinderschänder", wie es auf einer Seite der rechtsextremen Szene heißt. Ein Missbrauchsopfer kommt zu Wort und eine Mutter, deren Tochter misshandelt wurde. Sie wollen die Menschen warnen, sagen sie. Sprechen von "trauriger Realität" und davon, dass "solche Subjekte" immer noch frei herumlaufen. Ganz so, als würde sexueller Missbrauch akzeptiert, als gebe es gegen den Mann, der Ziel des Auflaufs ist, kein Urteil.
"Todesstrafe für Kinderschänder" prangt auf den Rücken einiger Demonstranten. Eine beliebte Losung der Rechtsextremen: dumpf und populistisch. Die Konsequenz wäre eine radikale Strafverschärfung, der Abschied vom Rechtssystem, das auf die Chance der Resozialisierung setzt und darauf, jede Tat einzeln zu verurteilen. Missbrauchsopfer sehen das womöglich anders. Ihr Trauma verfolgt sie oft ein Leben lang. Die Justiz kann das Geschehene nicht wieder gut machen. Sie soll Täter angemessen bestrafen. Ist die Schuld abgegolten, kommt der Verurteilte wieder frei, gilt er als ungefährlich.
Wieso stehen die Demonstranten nicht vor dem Gericht in Gera, an dem das Urteil gesprochen wurde? Was gibt ihnen die Gewissheit, dass der Mann sich ein neues Opfer sucht? Ihre Mahnwache gerät zum Rufmord. Die Aktion ist auch deshalb besorgniserregend, weil sie den gesellschaftlichen Konsens unterläuft, dass unabhängige Gerichte über Straftäter urteilen. Wer will denn ohne diese Unabhängigkeit noch garantieren, dass populistische Gruppierungen radikale Strafen nur für Kinderschänder fordern. In harten Zeiten könnten politisch anders Denkende oder Andersgläubige genauso betroffen sein.