mdr vom 06.05.2010

Huber will NPD Gelder entziehen

Thüringens Innenminister Peter Huber will extremistischen Parteien wie der NPD die staatlichen Gelder entziehen. In der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" schrieb Huber: "Die Sicherung des öffentlichen Friedens kann ein legitimes Ziel bei der Beschränkung der staatlichen Parteienfinanzierung sein."

Huber beruft sich auf Karlsruhe

Nach Auffassung Hubers verstößt eine Mittelkürzung weder gegen das Parteienprivileg des Grundgesetzes noch gegen das Recht auf Chancengleichheit. Der promovierte Rechtswissenschaftler beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2009. Darin hatten die Karlsruher Richter entschieden, es sei mit der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit vereinbar, dass sich jemand strafbar mache, wenn er öffentlich oder in Versammlungen den Nationalsozialismus billige oder verherrliche und damit die Würde anderer verletze oder die öffentliche Ordnung gefährde. Derartige Versammlungen könnten deshalb unter Umständen verboten werden. (Az: 1 BvR 2150/08)

Gesetzesänderung statt Verbotsverfahren

Huber schlussfolgert daraus: "Wenn Meinungsäußerungen und Versammlungen, die den öffentlichen Frieden gefährden, diskriminiert werden dürfen, weshalb nicht auch Parteiaktivitäten?" Da die Chancen für eine Neuauflage eines NPD-Verbotsverfahrens nicht gut stünden, müsse über eine Änderung des Parteiengesetzes nachgedacht werden. Zu diesem Zweck hat die Innenministerkonferenz im Dezember 2009 eine Arbeitsgruppe unter der Leitung Thüringens eingesetzt.

NPD-Ansprüche seit Landtagswahl verdreifacht

In Thüringen erhält die NPD nach der Landtagswahl im vergangenen Jahr 22.725 Euro pro Jahr aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Das sind fast 14.000 Euro mehr als zuvor, erklärte die Landtagsverwaltung auf Anfrage des MDR THÜRINGEN. Zugleich prüft die Erfurter Staatsanwaltschaft, ob sie Ermittlungen gegen die rechtsextreme Partei aufnimmt. Nach Recherchen des MDR im vergangenen Jahr hatte die NPD in ihren Rechenschaftsberichten die Einnahmen aus Großveranstaltungen nicht korrekt angegeben. Laut Staatsanwaltschaft wurde der Bericht für 2007 inzwischen korrigiert und neu eingereicht.