MDR vom 27.02.2010

Gericht verbietet Partys in Pößnecker Neonazitreff

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat sämtliche Veranstaltungen im Pößnecker Schützenhaus, das vor allem von Neonazis für Konzerte und Partys genutzt wird, bis auf weiteres untersagt. Wie das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises mitteilte, sind erhebliche Brandschutz-Mängel der Grund für das Verbot.

Brandschutzmängel sind Grund für Verbot
Wegen der baulichen Mängel hatte das Amt den Rechten öffentliche Veranstaltungen bereits vor einiger Zeit untersagt. Die Veranstalter legten daraufhin jedoch Beschwerde beim Verwaltungsgericht Gera ein, welches die Nutzung einiger Räume erlaubte. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar bestätigte dagegen die Schließung. Der Beschluss ist laut Landratsamt nicht anfechtbar.

Durch die Entscheidung fällt auch ein für diesen Sonnabend angekündigtes Konzert mit etwa 150 Neonazis aus. Noch vor wenigen Wochen hatten sich im Schützenhaus Anhänger der rechtsextremen Szene zu einem als private Feier deklarierten Rockkonzert getroffen.

Schützenhaus in Pößneck ist fester Treffpunkt der rechten Szene
Bei dem Schützenhaus in Pößneck handelt es sich um das ehemalige Kreiskulturhaus der Stadt. Der im vergangenen Oktober verstorbene NPD-Funktionär Jürgen Rieger hatte das Gebäude vor sieben Jahren für 360.000 Euro über seine Londoner Stiftung "Wilhelm-Tietjen-Stiftung für Fertilisation" gekauft. Seither war das Haus immer wieder für Veranstaltungen der rechten Szene und einen NPD-Parteitag genutzt worden. Die Stadt hatte sich in der Vergangenheit mit juristischen Mitteln darum bemüht, die Immobilie dem Zugriff der Rechtsextremen zu entziehen - hatte sich damit aber nur vorübergehend durchsetzen können.