Schulhof-CD
der NPD soll auf den Index gesetzt werden
Bundesprüfstelle entscheidet über Jugendgefährdung
Heute entscheidet
die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn über
eine Indizierung der Schulhof-CD der NPD.
Nach Angaben von Elke Monsen-Engberding entscheidet ihre Behörde heute
erstmalig über eine Musik-CD der NPD. Den Antrag an die Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien hatte das Landeskriminalamt Niedersachsen
gestellt. Sollte diesem stattgegeben werden, ist die CD zwar nicht verboten,
sie darf aber nicht mehr dort verteilt werden, wo Jugendliche Zugang haben,
etwa auf Schulhöfen und in Jugendklubs.
Schulhof-CDs mit rechtsradikaler Musik gibt es seit 2004, ursprünglich
als Werbeaktion rechter Kameradschaften. Mit dem kostenlosen Verteilen wollten
sie neue Anhänger rekrutieren. Rechtsrock gilt als "Einstiegsdroge"
in die rechte Szene.
Das Amtsgericht Halle ordnete 2004 die bundesweite Beschlagnahmung dieser CD
an, da einige Titel von indizierten Tonträgern stammten und unverhohlen
rassistisch waren. Die CD war damit nach Überzeugung des Gerichtes geeignet,
die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden.
Das Verteilen gilt als Straftat. Unberührt davon blieb jedoch der Vertrieb
der CD im Internet. Da die Server im Ausland sind, sind deutsche Behörden
machtlos.
Die NPD griff das Projekt Schulhof-CD auf und produzierte ab 2004 eigene Exemplare,
die etwa vor Landtagswahlen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen verteilt
wurden. Die Überlegung dahinter: Übliche Wahlwerbung landet schnell
im Papierkorb. Auch zu den Bundestagswahlen 2009 gab es wieder eine Verteilaktion
auf Schulhöfen, teilweise begleitet von Gegenaktionen demokratischer Parteien.
Zielgruppe für die NPD sind Erstwähler. Mit einem Bestellzettel auf
dem CD-Cover können sich die Hörer einen Anstecker mit der Aufschrift
"Ich bin stolz ein Deutscher zu sein" sowie Informationsmaterial über
die NPD besorgen. Das Cover ermutigt aber auch zum Beitritt in die NPD. Ein
Verbot wurde jetzt schwieriger, weil die ausgewählten Musiktitel kaum eine
Handhabe mehr dazu boten.
Der ehemalige DDR-Bürgerrechtler Konrad Weiss, der als Kritiker rechter
Jugendkultur gilt, schrieb 2006: "Musikalisch machen die Songs auf den
Schulhof-CDs Anleihen bei eher linken, jedenfalls demokratischen Liedermachern
und Gruppen. Auch aktuelle musikalische Trends werden benutzt. Das braune Gedankenungut
ist oft sehr subtil verpackt und ohne historische Kenntnis kaum zu entschlüsseln.
Schaut man genauer hin, entdeckt man jedoch zahlreiche Anklänge an nationalsozialistische
Propagandahymnen und Kampflieder."
So wird etwa ein völkisches Weltbild und die Idee der Volksgemeinschaft
propagiert. Das Landeskriminalamt Niedersachsen sieht auch einen Angriff auf
die Demokratie. Es gibt puren Geschichtsrevisionismus, wie die Leugnung der
deutschen Kriegsschuld, und es wird denen gedroht, die sich gegen das rechte
Weltbild stellen.
"Unsere Behörde hat die Indizierung beantragt, weil der Verdacht auf
jugendgefährdende Inhalte besteht", sagt der Sprecher des niedersächsischen
Landeskriminalamtes Falco Schleier dem ND. Begründen wollte er das nicht,
"solange das Verfahren vor der Bundesprüfstelle nicht abgeschlossen
ist". Die NPD kündigte auf verschiedenen rechten Internetportalen
an, mit drei Vertretern zu der Verhandlung nach Bonn zu fahren.