Thüringische Landeszeitung vom 11.11.2009
Rechte kein Anrecht auf Pößnecker Schützenhaus
Nach dem Tod des Hamburger Neonazi-Anwalts Jürgen Rieger spitzt sich die Auseinandersetzung um dessen Nachlass zu. Im Ringen um die Immobilien des Rechtsextremisten hat die rechte Szene nach einem Bericht des Senders NDR Info vom Mittwoch offenbar wenig Aussichten auf Erfolg. Gegenstand des Streits sei das «Schützenhaus» in Pößneck. Das Haus gehöre laut Grundbuch Riegers in London registrierter Firma «Wilhelm Tietjen Stiftung Ltd.». Deren angeblicher Bevollmächtigter habe seine Berechtigung aber bislang nicht nachweisen können, da keine ausdrückliche Erklärung der Rieger-Erben vorliege.
Nach Riegers Tod Ende Oktober hatte die Stadt Pößneck dem Sender zufolge das Haus vorsorglich gesperrt und versiegelt, weil dort am kommenden Wochenende die Nachwuchsorganisation der rechtsextremen NPD ihren Bundesparteitag abhalten wollte. In Pößneck wollte jetzt nach Informationen von NDR Info der in der rechten Szene bekannte Anwalt aus Radebeul die Freigabe des Hauses erzwingen. Dabei handle es sich um jenen Anwalt, der schon den Abriss des «Heisenhofes» im niedersächsischen Landkreis Verden zu verhindern versucht habe.
Als Legitimation präsentierte er laut NDR eine sogenannte Generalvollmacht. In dem Papier, das Riegers Unterschrift trage, habe Rieger das NPD-Bundesvorstandsmitglied Thomas Wulff als Bevollmächtigten eingesetzt. Experten gingen aber davon aus, dass diese «Vollmacht» rechtlich ohne Bedeutung sei. So fehlten die nötige Eintragung der Vollmacht im deutschen oder englischen Handelsregister und ihre notarielle Beurkundung. Die Stadt Pößneck sehe deshalb einer rechtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen.
Die Akten der Rieger-Firma waren von Angehörigen der rechtsextremen Szene aus Riegers Villa in Hamburg schon wenige Stunden nach der Nachricht vom Hirntod des Neonazis in Berlin abgeholt worden. Niedersachsens Verfassungsschutzpräsident Günter Heiß sagte NDR Info, jetzt sei entscheidend, dass die Vollmachtserklärungen sowohl unter rechtlichen als auch tatsächlichen Aspekten geprüft würden.