Thüringische Landeszeitung vom 10.06.2009

Kommunalwahl: Verdacht auf NPD-Wahlbetrug

Erfurt. (tlz) Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat ein Verfahren wegen des Verdachts der "Fälschung von Wahlunterlagen" gegen den Thüringer NPD-Landesvorsitzenden, Frank Schwerdt, eingeleitet. Ein Behördensprecher bestätigte entsprechende Informationen des MDR THÜRINGEN JOURNAL.

Grundlage der Prüfung sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwei anonyme Anzeigen. Darin werde behauptet, dass Schwerdt zwar für Erfurt gemeldet sei, jedoch unter der angegebenen Adresse nicht wohne. Bei Aufenthalten in Thüringen steige er in namentlich genannten Hotels ab.

Nach Informationen des MDR gibt es unter der in den Wahlunterlagen genannten Adresse eine rechtsgerichtete Wohngemeinschaft, jedoch beispielsweise keinen Namenshinweis "Schwerdt" auf dem Klingelschild. Nach Angaben der Thüringer Landeswahlleitung wird Schwerdt sämtliche Post nach Berlin geschickt. Auch auf Internet-Seiten der Erfurter rechtsextremen Szene wird als Schwerdts Wohnsitz eine Adresse in Berlin angegeben.

Frank Schwerdt wurde am Sonntag als einziger NPD-Kandidat in den Erfurter Stadtrat gewählt. Die rechtsextreme NPD erreichte in der Landeshauptstadt 2,6 Prozent der Stimmen. Das Thüringer Kommunalwahlgesetz schreibt vor, dass Kandidaten mindestens drei Monate in der Stadt wohnen müssen, um bei den Wahlen als Kandidat antreten zu können. Nach Angaben des Wahlleiters für die Stadt Erfurt, Rainer Schönheit, müssen sich die Wahlleiter auf die Angaben der Meldebehörden verlassen. Hier sei bei der Prüfung der Wahlfähigkeit nichts zu beanstanden gewesen.

Für die anstehende Landtagswahl gilt, dass Kandidaten mindestens ein Jahr in Thüringen gemeldet sein müssen. Nach MDR-Recherchen will sich Schwerdt fristgerecht im vergangenen Jahr in Jena niedergelassen haben. Er will im so genannten Braunen Haus, der Kreisverbandsstelle der NPD, gelebt haben. In den anonymen Anzeigen wird auch das in Frage gestellt.

Das Strafgesetzbuch sieht für die Fälschung von Wahlunterlagen eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen vor.