Ostthüringer Zeitung vom 24.09.2009

Eine Bewährungsstrafe und ein Freispruch
Urteil im Prozess zum Überfall auf Punker

Carsten Gericke verlässt den Saal 218 im Geraer Amtsgericht mit gemischten Gefühlen. Um Strafe sei es ihm nicht gegangen, sondern um Aufarbeitung. Eine Strafe wurde verhängt, aber von Aufarbeitung sieht der Anwalt der Nebenklage die Sache weit entfernt.

Mit einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und 120 zu leistenden gemeinnützigen Arbeitsstunden, aber auch mit einem Freispruch ist gestern das Verfahren um den Überfall auf einen Punk zu Ende gegangen. Nico, der Punk, wurde im Februar vergangenen Jahres vor der Stadthalle in Berga von einem jungen Mann angegriffen - ob es ein Stoß oder gar ein Schlag war, vermochte das Gericht nicht zu ergründen, Nico jedenfalls stürzte und prallte mit dem Kopf aufs Pflaster auf. Das Jugsndschöffengericht unter Vorsitz von Richter Norbert Wilhelm sah es als erwissen an, dass Patrick Nico tätlich angegriffen hat. Die schwere Körperverletzung hatte Patrick aber nicht beabsichtigt. Der Punker leidet heute noch an den Folgen jener Nacht: Er kann den linken Arm und das linke Bein nur eingeschränkt bewegen. sieht auf dem rechten Auge schlecht, musste seine Lehre abbrechen. Dass Patrick im Gerichtssaal kein einziges Wort an Nico richtete, verurteilte der Richter scharf.

Freigesprochen wurde hingegen Ronny. Ihm konnte eine Mittäterschaft nicht nachgewiesen werden. Er schwieg während des gesamten Verfahrens.

Brisant ist die Tat, weil ein politischer Hintergrund vermutet wird. Das betonen die Nebenklage sowie die Opferverbände, von denen Nico und seine Mutter betreut werden. Demnach sind die Angeklagten rechtsextrem. Die Nebenklage hatte bereits am ersten Verhandlungstag Ende Juli aus einer Internetplattform zitiert, auf der Ronny als Lieblingemusik Rechtsrock nennt. Gestern trug er in der Szene beliebte Marken-Turnschuhe und in einem Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe hatte er zugegeben, Sympathien für die Rechten zu hegen. Dass auch Patrick in der rechten Szene ist, hatten seine damalige Freundin wie auch eine weitere Zeugin bestätigt.

In der Anklageschrift vermutete die Staatsanwaltschaft noch einen rechtsextremen Hintergrund. Im Plädoyer ging Staatsanwalt Jens Wörmann jedoch nicht darauf ein. Er forderte Freispruch mit Sozialstunden für Ronny sowie eine Verwarnung mit Sozialstunden für Patrick. Auch die Verteidiger Manfred Hans und Udo Freier ließen den Neonazi-Vorwurf nicht gelten. Sie plädierten auf Freispruch. In Zweifel zogen sie die Glaubwürdigkeit das Hauptzeugen. Der Mann gilt als einziger der zehn Zeugen als unbeteiligt. In einer harten Vernehmung hatte er sich in Widersprüche verstrickt. Die Aussagen vor Gericht deckten sich nicht mit denen seiner polizeilichen Vernehmung. Licht ins Dunkle konnte auch der Polizist nicht bringen, der die Aussage des Mannes aufgenommen hatte. Doch vieles, was in dieser Februarnacht passiert ist, bleibt auch nach Prozessende im Dunkeln.