Freies Wort vom 05.11.2008
Sparkasse muss Konto für die NPD einrichten
Gera - Die Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt muss ein Konto für den Kreisverband der rechtsextremen NPD einrichten. Das hat das Verwaltungsgericht Gera am Mittwoch entschieden und damit einer Klage des NPD-Landesverbandes stattgegeben, wie ein Sprecher des Gerichts bestätigte.
Das Urteil stütze sich auf den Gleichbehandlungsanspruch, der im Parteiengesetz festgeschrieben ist. Die Sparkasse ist als Anstalt des öffentlichen Rechts demnach verpflichtet, alle Parteien gleich zu behandeln. Da der FDP-Kreisverband ein Konto bei der Sparkasse führt, müsse dieses Recht auch der NPD eingeräumt werden, solange diese nicht vom Verfassungsgericht verboten sei.
Hintergrund der Klage war, dass Privatbanken der NPD die Eröffnung eines Kontos verweigert hatten. Die Sparkasse ist allerdings ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut. Dadurch gelten höhere Hürden für eine Ablehnung.
Die Sparkasse kann Berufung gegen das Urteil einlegen. Als nächste Instanz wäre das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar zuständig.