ddp vom 19.09.2007

Meininger Verwaltungsgericht bestätigt Verbot für NPD-Parteitag

Meiningen/Unterbreizbach (ddp-lth). Das Meininger Verwaltungsgericht hat den Kommunen für angestrebte Verbote von rechtsextremen Parteiveranstaltungen den Rücken gestärkt. Die Richter bestätigten eine von der Gemeinde Unterbreizbach ausgesprochene Ablehnung eines NPD-Landesparteitages, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Allerdings sei ein solches Verbot nur dann mit der gesetzlich verlangten Gleichbehandlung aller legalen Parteien vereinbar, wenn der in Frage stehende Veranstaltungsort generell nicht für vergleichbare Treffen genutzt werde. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich.

Den Angaben zufolge wollte die NPD am 13. Oktober einen Landesparteitag im Kulturhaus der Westthüringer Gemeinde abhalten. Das lehnte die Kommune ab. Die rechtsextreme Partei beantragte daraufhin beim Meininger Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um die Gemeinde zum Vertragsschluss zu zwingen. Das Gericht stellte in seinem ablehnenden Beschluss jedoch fest, dass das Unterbreizbacher Kulturhaus nicht ausdrücklich der Nutzung durch politische Parteien gewidmet sei.

Einen Anspruch hätte die NPD den Richtern zufolge nur dann geltend machen können, wenn der Saal bereits früher an andere Parteien vermietet worden wäre. Bislang hätten in dem Kulturhaus jedoch stets nur örtliche Parteiorganisationen getagt, noch nie aber eine Landespartei. Daher habe die Gemeinde den Antrag der NPD ablehnen dürfen.