Thüringer Allgemeine vom 28.11.2007

Rechte vor Gericht gescheitert

Was sich viele Thüringer Gemeinden wünschen, hat Rheinland-Pfalz getan. Das Land hat seine Kommunen mit praktikablen Tipps gegen rechtsextremistische Umtriebe ausgestattet. Die Klage dagegen schmetterte das Gericht gestern ab.

MAINZ/ ERFURT. Ihre Unverfrorenheit ist der NPD in Rheinland-Pfalz auf die Füße gefallen. Der Verfassungsgerichtshof in Mainz machte gestern auf ihr Betreiben hin klar, dass dem Land nicht zu verbieten ist, seine Kommunen zum "Handeln gegen Rechts bzw. Rechtsextremismus anzuhalten". So darf eine Broschüre des Innenministeriums weiter als Handlungsleitfaden gegen rechtsextreme Umtriebe publiziert und verteilt werden.

Detailliert wird hier geschildert, wie auf Immobilienkäufe, Demonstrationen, rechte Musik-CD´s oder das Auftreten von Rechtsextremisten in Diskussionen reagiert werden kann. Beim Immobilienkauf wird beispielsweise geraten, zu prüfen, ob ein Scheingeschäft oder reale Absicht vorliegt. Wurde ein Haus erworben, folgt eine Aufzählung von Möglichkeiten, wie es über das Ordnungsrecht zu erreichen sei, Veranstaltungen zu unterbinden.

Der große Vorteil der 20-seitigen Publikation ist, dass die bundesweiten Erfahrungen der letzten Jahre zusammengetragen wurden und so nicht jede Kommune neu beginnen muss.

Für Thüringen gibt es nichts Vergleichbares, im Innenministerium ist nicht bekannt, ob so ein Leitfaden erscheinen soll. Es werde auf den Verfassungsschutz und dessen Bildungsseminare gesetzt, hieß es gestern.

Doch auch im Freistaat wird sich mit Rechtsextremismus in Publikationen und Seminaren auseinandergesetzt. Die Landeszentrale für politische Bildung hat allein im Vorjahr vier Publikationen zum Rechtsextremismus mit einer Gesamtauflage von 20 000 Exemplaren veröffentlicht. Auf zahlreichen Seminaren wurden Sozialarbeiter, Lehrer und Kommunalbeamte immer wieder geschult.