Ostthüringer Zeitung vom 29.11.2007
Oppel droht seinem Stadtrat mit Staatsanwalt
NPD
blitzt am Verwaltungsgericht ab
Bad Lobenstein. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat der Stadtrat am Dienstagabend beraten, ob künftig städtische Einrichtungen nicht mehr für Parteiveranstaltungen vermietet werden sollten. In dieser Sitzung soll Bürgermeister Peter Oppel (SPD) zudem mit dem Staatsanwalt gedroht haben, falls er etwas vom Inhalt der nichtöffentlichen Sitzung in der Zeitung lese.
Wie OTZ erfuhr, gab es eine Abstimmung unter den Stadträten, wie mit der Durchführung von Parteiveranstaltungen in städtischen Einrichtungen umgegangen werden soll. Als mögliche Variante war hierbei auch besprochen worden, derartige Einrichtungen de facto zu privatisieren, indem diese beispielsweise bei der Wohnbau GmbH eingebracht werden. Dann könne keine Partei, wie speziell die NPD, einen Rechtsanspruch auf die Anmietung solcher Objekte geltend machen. Zu einer Beschlussfassung soll es noch nicht gekommen sein.
Die NPD ist unterdessen gestern am Verwaltungsgericht Gera mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgeblitzt und hat somit vorerst keinen Rechtsanspruch durchsetzen können, um am 8. Dezember ihren Landesparteitag im Bad Lobensteiner Kulturhaus durchzuführen.
Wie OTZ erfuhr, sei durch die Vertreter der Stadtverwaltung von Bad Lobenstein plausibel dargestellt worden, dass zu dem von der NPD anvisierten Termin Bauarbeiten im Kulturhaus stattfinden, die von vornherein zu diesem Zeitpunkt geplant gewesen seien. Seitens der NPD hatte es den Vorwurf gegeben, dass die Arbeiten am Parkettboden kurzfristig vorgeschoben worden wären, um die Vermietung des Saals zu verhindern.
Zu dem gestrigen Erörterungstermin am Verwaltungsgericht Gera hatten Bürgermeister Peter Oppel (SPD), Bauamtsleiter Jürgen Funk und Kultur-Sachgebietsleiterin Anika Schart glaubhaft darlegen können, dass diese Parkettarbeiten nicht plötzlich aus dem Hut gezaubert worden sind. Wie gemeldet, hatte sich ein Vertreter der NPD Anfang November zunächst inkognito dafür interessiert, ob das Kulturhaus grundsätzlich angemietet werden könne, angeblich um eine Handwerkerfeier durchzuführen. Dafür habe es zunächst völlig formlos eine Bestätigung gegeben. Erst wenige Tage später wurde bekannt, dass die NPD Thüringen auf Quartiersuche für ihren Landesparteitag ist und nun mit dem Kulturhaus der Kurstadt liebäugelte. Nachdem die Stadtverwaltung den NPD-Antrag für die Anmietung des Hauses abgelehnt hatte, war umgehend das Verwaltungsgericht durch die rechtsextreme Partei eingeschaltet worden, um eine einstweilige Anordnung durchzusetzen. Das Gericht jedoch befand die Darlegungen seitens der Stadtverwaltung von Bad Lobenstein als schlüssig, wonach schon seit längerem die Bauarbeiten in dem Haus geplant gewesen seien.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Gera ist nur durch eine Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht noch anfechtbar.