Ostthüringer Zeitung vom 05.09.2007

NPD unterliegt gegen die Stadt vor Gericht

Internetseite der Stadt wird nicht beanstandet

Die NPD ist mit ihren Eilantrag gegen die Stadt Jena, dass von der Internetseite www.jena.de ein Aufruf des Runden Tisches für Demokratie zu Veranstaltungen gegen das "Fest der Völker" zu entfernen ist, vor dem Verwaltungsgericht Gera gescheitert. In einer ersten Stellungnahme wertete dies OB Dr. Albrecht Schröter als einen großen Erfolg für die Stadt und ihre Bürger.

Die Richter begründen die Abweisung des Antrages damit, dass mit dem Aufruf und den damit abgegebenen Werturteilen ein Eingriff in das verfassungsrechtlich gewährte Parteienprivileg als auch den im Parteiengesetz niedergelegten Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vorliegt. Der Stadtrat und die dort vertretenen Parteien hätten das Recht, die politische Auseinandersetzung mit der NPD zu führen. Eine etwaige Neutralitätspflicht bestehe nicht, weil der Stadtrat in das versammlungsrechtliche Verwaltungsverfahren bezüglich des "Festes der Völker" nicht eingebunden ist. Darüber hinaus entschied das Gericht, dass der Antrag der NPD, wonach die Stadt zu verpflichten sei, kein Personal und keine Einrichtungen der Stadt für die Kampagne gegen die NPD-Veranstaltung einzusetzen, bereits mit dem Antrag unzulässig sei.

Heute wird mit einer weiteren Entscheidung des Gerichtes hinsichtlich der Zeitdauer der NPD-Veranstaltung gerechnet